Viele Menschen, die ein Grundstück besitzen und einen Zaun neu errichten, möchten bei diesem Zaun ihre Individualität walten lassen. Es ist auch ganz verständlich, das Grundstück gehört Ihnen, also können sie auch darüber bestimmen, wie es aussieht. Doch auch hier gilt: Eigentum verpflichtet.

So kann die Gemeinde festlegen, dass an allen Straßenfronten der Grundstücke ein bestimmtes Bild vorhanden sein muss. Das betrifft nicht nur die Farbe des Hauses. Auch Art und Ausführung seines Zauns. Sieht die Gemeinde das vor, kann der Grundstückseigner nicht einfach einen Maschendrahtzaun setzen. Mitunter gehen solche Gemeindesatzungen sogar soweit, die Art der Zaunelemente festzulegen.

Wer das nicht weiß, sollte sich vor Planung und Kauf eines Zauns bei der Gemeinde und den Nachbarn erkundigen. Überhaupt Nachbarn: abgesehen einmal von der Straßenfront sind die anderen 3 Zaunseiten, die stets im Blickfeld der Nachbarn sind, möglichst mit diesem abzustimmen.
Das ist schon deshalb erforderlich, weil bei Errichtung und Pflege eines Zauns, beispielsweise eines Doppelstabmattenzauns, das Betreten des Nachbargrundstücks oft unerlässlich ist. Man sollte stets daran denken, dass der Zaun, der zum eigenen Grundstück gehört, dem Nachbarn ständig vor Augen steht.

Der Streit am Maschendrahtzaun

Jedweder Zaun, sowohl der aus Maschendraht, aus Zaunelementen oder als Doppelstabmattenzaun ausgeführte, hat sowohl etwas Trennendes als auch etwas Verbindendes. Genauso wie jeder Zaun 2 Seiten hat, gibt es auf jeder Seite der Zaungrenze unterschiedliche Interessen. Was man selbst gut und schön findet, kann für den Nachbarn der blanke Horror sein. So ergibt sich schnell einmal ein Streit über den Gartenzaun. Der Streit am Maschendrahtzaun ist sogar in das deutsche „Kulturgut“ eingegangen. Wobei es dabei nicht um den Maschendrahtzaun an sich geht, sondern um alltägliche Grenzstreitigkeiten unter Grundstücksnachbarn. Das Ganze kann also ebenso passieren an einem Doppelstabmattenzaun oder einem aus Zaunelementen. Deshalb gilt bei jeder Planung eines Zauns: nur gemeinsam mit dem Nachbarn.

Welcher Zaun für welchen Garten

Bei Eigentumsgrundstücken gibt es höchstens Satzungen der Gemeinden, die die Art des Zauns festlegen. Im Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz ist das ganz anders. Hier legt bereits das Bundeskleingartengesetz fest, dass ein Zaun zwischen den Parzellen nur 1,25 m hoch sein darf. Und das ringsherum.